Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

 

 

 

Wohnbereichs-/Stationsleitung in voll- und teilstat. Einrichtungen der Altenhilfe

Neue Kurse

06.09.2010


14.03.2011

12.09.2011

WBL GE 33


WBL GE 34
WBL GE 35

Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei
Gelsenkirchen
Gelsenkirchen

Kursablaufpläne hier

Womit beschäftigen sich Wohnbereichs-leiter/innen?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie
hier
(Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit, Eingabe:
     "Stationsleiter")

Welchen Umfang
hat die Weiterbildung?

360 Unterrichtsstunden in 9 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden
Abschlussprüfung (Facharbeit und Abschlusskolloquium)

Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die Weiterbildung?

Heimpersonalverordnung vom 19.07.1993, § 8: hier

in Zusammenhang mit unserem
Aufbaukurs "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung, siehe unten):
"
Sächsische Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe: hier
§ 71, Abs. 3 SGB XI: hier

Zugangs-
voraussetzungen

staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in
sowie Berufserfahrung

Wo findet die Weiterbildung
statt?

in Nordrhein-Westfalen
VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen

Welche Kosten kommen
auf Sie zu?

Lehrgangsentgelt von
2.180,00 Euro, umsatzsteuerfrei

zahlbar in 8 Monatsraten von 272,50 Euro

Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?

Module:
- Management, Betriebswirtschaft und Organisation (50 Stunden)
- Sozialwissenschaften (120 Stunden)
- Humanwissenschaften (30 Stunden)
- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (90 Stunden)
- Qualitätsmanagement (40 Stunden)
- Rechtslehre (30 Stunden)

Zur Startseite



Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG). Auch Maßnahmeabschnitte, d. h. einzelne aufeinander aufbauende oder fachlich miteinander abgestimmte, in sich selbstständige Teile einer Aufstiegsfortbildung, können gefördert werden (§ 2 Abs. 4 AFBG).

Wenn Sie beabsichtigen, im Anschluss unseren Aufbaukurs "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)" zu besuchen, können Sie für beide aufeinander aufbauende Maßnahmen das "Meister-BAföG" in Anspruch nehmen.
Für die Weiterbildung "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)" gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten die Lehrgangskombination daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung.