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Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk gGmbH
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Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
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Wohnbereichs-/Stationsleitung in voll- und teilstat. Einrichtungen der Altenhilfe |
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Neue Kurse
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06.09.2010
14.03.2011
12.09.2011
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WBL GE 33
WBL GE 34
WBL GE 35 |
Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei
Gelsenkirchen
Gelsenkirchen
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Womit beschäftigen sich Wohnbereichs-leiter/innen?
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Welchen Umfang
hat die
Weiterbildung?
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360 Unterrichtsstunden in
9 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung (Facharbeit und Abschlusskolloquium)
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Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die
Weiterbildung?
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Zugangs-
voraussetzungen
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staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in
sowie Berufserfahrung
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Wo findet die Weiterbildung
statt?
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in Nordrhein-Westfalen VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen
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Welche Kosten
kommen
auf Sie zu? |
Lehrgangsentgelt
von 2.180,00 Euro,
umsatzsteuerfrei zahlbar in 8 Monatsraten von
272,50 Euro
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Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?
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Module: - Management, Betriebswirtschaft und Organisation (50 Stunden)
- Sozialwissenschaften (120 Stunden)
- Humanwissenschaften (30 Stunden)
- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (90 Stunden)
- Qualitätsmanagement (40 Stunden)
- Rechtslehre (30 Stunden)
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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG). Auch Maßnahmeabschnitte, d. h. einzelne aufeinander aufbauende oder fachlich miteinander
abgestimmte, in sich selbstständige Teile einer Aufstiegsfortbildung, können gefördert werden (§ 2 Abs. 4 AFBG).
Wenn Sie beabsichtigen, im Anschluss unseren Aufbaukurs "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)" zu besuchen, können Sie für beide aufeinander aufbauende Maßnahmen das "Meister-BAföG" in Anspruch nehmen.
Für die Weiterbildung "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)" gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten die Lehrgangskombination daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung.
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