Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

 

 

 

Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)
(Fachpflegekraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen)
Aufbaukurs für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
zur Wohnbereichs-/Stationsleitung

Neuer Kurs

03.09.2012

VPA GE 13

Gelsenkirchen

Ihre Blocktermine

Womit beschäftigen sich Pflegedienst-leiter/innen?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie
hier
(Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit, Eingabe:
     "Pflegedienstleiter")

Welchen Umfang
hat die Weiterbildung?

220 Weiterbildungsstunden:
100 Unterrichtsstunden in 2 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem 2 1/2-tägigen Block mit 20 Unterrichtsstunden
120 Stunden praktische Weiterbildung, davon
80 Stunden begleitete Projektarbeit und 40 Stunden Kleingruppensupervision
Abschlussprüfung (2-tägiger Workshop mit Präsentation)

Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die Weiterbildung?

Sächsische Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe: hier
§ 71, Abs. 3 SGB XI: hier

Neben dem SGB XI schreiben auch die von den meisten Bundesländern geschaffenen Landesheimgesetze in der Regel vor, dass Pflegeeinrichtungen über eine/einen fachlich und persönlich geeignete/n Pflegedienstleiterin bzw. Pflegedienstleiter verfügen müssen. Was unter der fachlichen und persönlichen Eignung zu verstehen ist, legen die Länder in ergänzenden Rechtsverordnungen und dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen fest. Häufig enthalten die Rechtsvorschriften auch Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen.

Hier finden Sie eine relativ aktuelle Übersicht zu den zurzeit geltenden bzw. in Vorbereitung befindlichen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die umfassendsten Regelungen gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen. Neben dem Wohn- und Teilhabegesetz (hier; bitte beachten Sie besonders § 12) gibt es bereits eine Durchführungsverordnung (hier; bitte beachten Sie besonders § 5) und eine "offene" (also noch erweiterungsfähige) Liste der für die unterschiedlichen Aufgaben geeigneten Berufsgruppen (hier).

Zugangs-
voraussetzungen

erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als Wohnbereichs-/Stationsleitung in der stationären Altenhilfe mit zumindest 360 Stunden

Wo findet die Weiterbildung
statt?

in Nordrhein-Westfalen
VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen

Welche Kosten kommen
auf Sie zu?

Lehrgangsentgelt von
1.180,00 Euro, umsatzsteuerfrei

zahlbar in 5 Monatsraten von 236,00 Euro

Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?

Module:
-
Management, Betriebswirtschaft und Organisation (70 Stunden)
- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (30 Stunden)
- Praktische Weiterbildung: Projektarbeit (80 Stunden) und Kleingruppensupervision (40 Stunden

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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG).
Für den von Ihnen angestrebten Weiterbildungsabschluss "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)" gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung. Ihr Aufbaukurs kann jetzt als zweiter "Maßnahmeabschnitt" (§ 2 Abs. 4 AFBG) gefördert werden, da Sie zuvor eine (mindestens 360-stündige) Weiterbildung "Wohnbereichs-/Stationsleitung" besucht haben müssen.