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Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk gGmbH
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Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
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Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)
(Fachpflegekraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen)
Aufbaukurs für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
zur Wohnbereichs-/Stationsleitung
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Neue Kurse
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04.10.2010
26.09.2011
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VPA GE 11
VPA GE 12 |
Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei
Gelsenkirchen
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Womit beschäftigen sich Pflegedienst-leiter/innen?
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Welchen Umfang
hat die
Weiterbildung?
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220 Weiterbildungsstunden:
100 Unterrichtsstunden in
2 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem 2 1/2-tägigen Block mit 20 Unterrichtsstunden 120 Stunden praktische Weiterbildung, davon
80 Stunden
begleitete Projektarbeit und 40 Stunden
Kleingruppensupervision Abschlussprüfung (2-tägiger Workshop mit Präsentation)
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Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die
Weiterbildung?
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Zugangs-
voraussetzungen
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erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als
Wohnbereichs-/Stationsleitung in der stationären
Altenhilfe mit zumindest 360 Stunden
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Wo findet die Weiterbildung
statt?
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in Nordrhein-Westfalen VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen
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Welche Kosten
kommen
auf Sie zu? |
Lehrgangsentgelt
von 1.180,00 Euro,
umsatzsteuerfrei zahlbar in 5 Monatsraten von
236,00 Euro
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Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?
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Module:
- Management, Betriebswirtschaft und Organisation (70 Stunden)
- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (30 Stunden)
- Praktische Weiterbildung: Projektarbeit (80 Stunden) und Kleingruppensupervision (40 Stunden
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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG). Für den von Ihnen angestrebten Weiterbildungsabschluss
"Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)" gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung. Ihr Aufbaukurs kann jetzt als zweiter "Maßnahmeabschnitt" (§ 2 Abs. 4 AFBG) gefördert werden, da Sie zuvor eine (mindestens 360-stündige) Weiterbildung "Wohnbereichs-/Stationsleitung" besucht haben müssen.
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