Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

 

 

 

Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)
(Fachpflegekraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen)
Aufbaukurs für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
zur Wohnbereichs-/Stationsleitung

Neue Kurse

04.10.2010


26.09.2011

VPA GE 11


VPA GE 12

Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei
Gelsenkirchen

Kursablaufpläne hier

Womit beschäftigen sich Pflegedienst-leiter/innen?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie
hier
(Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit, Eingabe:
     "Pflegedienstleiter")

Welchen Umfang
hat die Weiterbildung?

220 Weiterbildungsstunden:
100 Unterrichtsstunden in 2 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem 2 1/2-tägigen Block mit 20 Unterrichtsstunden
120 Stunden praktische Weiterbildung, davon
80 Stunden begleitete Projektarbeit und 40 Stunden Kleingruppensupervision
Abschlussprüfung (2-tägiger Workshop mit Präsentation)

Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die Weiterbildung?

Sächsische Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe: hier
§ 71, Abs. 3 SGB XI: hier
Heimpersonalverordnung vom 19.07.1993, §§ 4 und 8: hier
Wohn- und Teilhabegesetz NRW, § 12: hier
Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz, § 5: hier

Zugangs-
voraussetzungen

erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als Wohnbereichs-/Stationsleitung in der stationären Altenhilfe mit zumindest 360 Stunden

Wo findet die Weiterbildung
statt?

in Nordrhein-Westfalen
VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen

Welche Kosten kommen
auf Sie zu?

Lehrgangsentgelt von
1.180,00 Euro, umsatzsteuerfrei

zahlbar in 5 Monatsraten von 236,00 Euro

Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?

Module:
-
Management, Betriebswirtschaft und Organisation (70 Stunden)
- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (30 Stunden)
- Praktische Weiterbildung: Projektarbeit (80 Stunden) und Kleingruppensupervision (40 Stunden

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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG).
Für den von Ihnen angestrebten Weiterbildungsabschluss "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)" gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung. Ihr Aufbaukurs kann jetzt als zweiter "Maßnahmeabschnitt" (§ 2 Abs. 4 AFBG) gefördert werden, da Sie zuvor eine (mindestens 360-stündige) Weiterbildung "Wohnbereichs-/Stationsleitung" besucht haben müssen.