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Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk gGmbH
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Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
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Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)
(Fachpflegekraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen)
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Neue Kurse
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13.09.2010
21.03.2011
19.09.2011
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VP GE 23
VP GE 24
VP GE 25 |
Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei
Gelsenkirchen
Gelsenkirchen
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| Tipp! |
Sie können im Verlauf des Lehrgangs zusätzlich das Zertifikat als Qualitätsbeauftragte/r erwerben
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Womit beschäftigen sich Pflegedienst-leiter/innen?
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Welchen Umfang
hat die
Weiterbildung?
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580 Weiterbildungsstunden:
460 Unterrichtsstunden in
11 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem Unterrichtsblock mit 2,5 Tagen und 20 Unterrichtsstunden 120 Stunden praktische Weiterbildung, davon
80 Stunden
begleitete Projektarbeit und 40 Stunden
Kleingruppensupervision Abschlussprüfung (schriftliche Aufsichtsarbeit, Facharbeit und Abschlusskolloquium)
zusätzlich sind Prüfung und Zertifizierung als Qualitätsbeauftragte/r durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft möglich
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Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die
Weiterbildung?
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Zugangs-
voraussetzungen
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staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in
sowie Berufserfahrung
Prüfung zur/zum Qualitätsbeauftragten:
zumindest abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 1 Jahr qualitätsbezogene Vollzeitberufstätigkeit
oder
mindestens 5-jährige Vollzeitberufstätigkeit, davon mindestens 1 Jahr qualitätsbezogen
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Wo findet die Weiterbildung
statt?
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in Nordrhein-Westfalen VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen
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Welche Kosten
kommen
auf Sie zu? |
Lehrgangsentgelt
von 3.380,00 Euro,
umsatzsteuerfrei zahlbar in 13 Monatsraten von
240,00 und einer Rate von 260,00 Euro Erwerb des Zertifikats als
Qualitätsbeauftragte/r: zusätzliche Gebühr für Prüfung und Zertifizierung von
300,00 Euro
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Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?
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Module: - Management, Betriebswirtschaft und Organisation (120 Stunden)
- Sozialwissenschaften (120 Stunden)
- Humanwissenschaften (30 Stunden)
- Pflegewissenschaften, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen (120 Stunden)
- Qualitätsmanagement (40 Stunden)
- Rechtslehre (30 Stunden)
- Praktische Weiterbildung: Projektarbeit (80 Stunden) und Kleingruppensupervision (40 Stunden)
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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG). Für die Weiterbildung "Pflegedienstleiter/in"
gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung.
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