Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

 

 

 

Heim-/Einrichtungsleiterin - Heim-/Einrichtungsleiter in der Seniorenwirtschaft
(Fachkraft für Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen)
Aufbaukurs für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
zur Verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)

Neuer Kurs

22.10.2012 HLA GE 12

Gelsenkirchen

Ihre Blocktermine

Womit beschäftigen sich Heimleiter/innen?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie
hier
(Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit, Eingabe:
     "Altenheimleiter")
hier
(Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen)

Welchen Umfang
hat die Weiterbildung?

140 Unterrichtsstunden in 3 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem 2 1/2-tägigen Unterrichtsblock mit 20 Unterrichtsstunden
Abschlussprüfung (2-tägiger Workshop mit Präsentation)

Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die Weiterbildung?

Sächsische Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe: hier

Die meisten Bundesländer haben Landesheimgesetze geschaffen, die in der Regel vorschreiben, dass eine stationäre Pflegeeinrichtung von einer/einem fachlich und persönlich geeigneten Leiterin bzw. Leiter geführt werden muss. Was unter der fachlichen und persönlichen Eignung zu verstehen ist, legen die Länder in ergänzenden Rechtsverordnungen und dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen fest. Häufig enthalten die Rechtsvorschriften auch Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen.

Hier finden Sie eine relativ aktuelle Übersicht zu den zurzeit geltenden bzw. in Vorbereitung befindlichen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die umfassendsten Regelungen gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen. Neben dem Wohn- und Teilhabegesetz (hier; bitte beachten Sie besonders § 12) gibt es bereits eine Durchführungsverordnung (hier; bitte beachten Sie besonders § 5) und eine "offene" (also noch erweiterungsfähige) Liste der für die unterschiedlichen Aufgaben geeigneten Berufsgruppen (hier).

Zugangs-
voraussetzungen

erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in) in der stationären Altenhilfe mit zumindest 580 Stunden

Wo findet die Weiterbildung
statt?

in Nordrhein-Westfalen
VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen

Welche Kosten kommen
auf Sie zu?

Lehrgangsentgelt von
980,00 Euro, umsatzsteuerfrei

zahlbar in 5 Monatsraten von 196,00 Euro

Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?

Module:
- Gesundheitswissenschaften (15 Stunden)
- Management und spezifische Betriebswirtschaft (65 Stunden)
- Spezifische Sozialwissenschaft (30 Stunden)
- Rechtslehre (30 Stunden)

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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG).
Für die Weiterbildung "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)", die Sie vor dem Besuch des Aufbaukurses "Heimleiter/in" abgeschlossen haben müssen, gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung. Der Aufbaukurs kann nicht mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden; Ihnen stehen aber alternative Fördermöglichkeiten (nordrhein-westfälischer Bildungsscheck, hessischer Qualifizierungsscheck, Bildungsprämie des Bundes) offen.