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Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk gGmbH
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Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
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Heim-/Einrichtungsleiterin - Heim-/Einrichtungsleiter in der Seniorenwirtschaft
(Fachkraft für Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen)
Aufbaukurs für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
zur Verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)
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Neuer Kurs
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22.10.2012 |
HLA GE 12 |
Gelsenkirchen
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Ihre Blocktermine
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Womit beschäftigen sich Heimleiter/innen?
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Welchen Umfang
hat die
Weiterbildung?
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140 Unterrichtsstunden in
3 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem 2 1/2-tägigen Unterrichtsblock mit 20 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung (2-tägiger Workshop mit Präsentation)
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Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die
Weiterbildung?
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Zugangs-
voraussetzungen
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erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als
Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in) in der stationären
Altenhilfe mit zumindest 580 Stunden
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Wo findet die Weiterbildung
statt?
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in Nordrhein-Westfalen VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen
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Welche Kosten
kommen
auf Sie zu? |
Lehrgangsentgelt
von 980,00 Euro,
umsatzsteuerfrei zahlbar in 5 Monatsraten von
196,00 Euro
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Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?
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Module: - Gesundheitswissenschaften (15 Stunden)
- Management und spezifische Betriebswirtschaft (65 Stunden)
- Spezifische Sozialwissenschaft (30 Stunden)
- Rechtslehre (30 Stunden)
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Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG). Für die Weiterbildung "Verantwortliche
Pflegefachkraft
(Pflegedienstleiter/in)", die Sie vor dem Besuch des Aufbaukurses "Heimleiter/in" abgeschlossen haben müssen, gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung. Der Aufbaukurs kann nicht mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden; Ihnen stehen aber alternative Fördermöglichkeiten (nordrhein-westfälischer Bildungsscheck, hessischer Qualifizierungsscheck, Bildungsprämie des Bundes)
offen.
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