Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

 

 

 

Heim-/Einrichtungsleiterin - Heim-/Einrichtungsleiter in der Seniorenwirtschaft
(Fachkraft für Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen)
Aufbaukurs für Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
zur Verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung)

Neue Kurse

25.10.2010


07.11.2011

HLA GE 10


HLA GE 11

Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei
Gelsenkirchen

Kursablaufpläne hier

Womit beschäftigen sich Heimleiter/innen?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie
hier
(Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit, Eingabe:
     "Altenheimleiter")
hier
(Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen)

Welchen Umfang
hat die Weiterbildung?

140 Unterrichtsstunden in 3 Wochenblöcken mit jeweils 40 Unterrichtsstunden und einem 2 1/2-tägigen Unterrichtsblock mit 20 Unterrichtsstunden
Abschlussprüfung (2-tägiger Workshop mit Präsentation)

Auf welche Rechts-
grundlagen bezieht sich die Weiterbildung?

Sächsische Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe: hier
Heimpersonalverordnung vom 19.07.1993, §§ 2 und 8: hier
Wohn- und Teilhabegesetz NRW, § 12: hier
Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz, § 5: hier

Zugangs-
voraussetzungen

erfolgreicher Abschluss einer Weiterbildung als Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in) in der stationären Altenhilfe mit zumindest 580 Stunden

Wo findet die Weiterbildung
statt?

in Nordrhein-Westfalen
VDAB Schulungszentrum GmbH - Hauptverwaltung
Bahnhofsvorplatz 1, 45879 Gelsenkirchen

Welche Kosten kommen
auf Sie zu?

Lehrgangsentgelt von
980,00 Euro, umsatzsteuerfrei

zahlbar in 5 Monatsraten von 196,00 Euro

Welche Inhalte hat die
Weiterbildung?

Module:
- Gesundheitswissenschaften (15 Stunden)
- Management und spezifische Betriebswirtschaft (65 Stunden)
- Spezifische Sozialwissenschaft (30 Stunden)
- Rechtslehre (30 Stunden)

Zur Startseite

  

Seit dem 01.07.2009 können Weiterbildungen für den Altenpflegebereich mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden, sofern sie einer landesrechtlichen Regelung des Bundeslandes entsprechen, in dem sich die Bildungsstätte befindet. Gibt es dort keine landesrechtliche Regelung, kann gefördert werden, wenn die Weiterbildung einer landesrechtlichen Regelung aus einem anderen Bundesland entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AFBG).
Für die Weiterbildung "Verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleiter/in)", die Sie vor dem Besuch des Aufbaukurses "Heimleiter/in" abgeschlossen haben müssen, gibt es an unserem Sitz in Nordrhein-Westfalen keine landesrechtliche Regelung. Wir gestalten den Lehrgang daher nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung. Der Aufbaukurs kann nicht mit dem "Meister-BAföG" gefördert werden; Ihnen stehen aber alternative Fördermöglichkeiten (nordrhein-westfälischer Bildungsscheck, hessischer Qualifizierungsscheck, Bildungsprämie des Bundes) offen.