Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

   
  Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelferin - Altenpflegehelfer
Neue Kurse
NRW
Hessen
05.03.2012 Vollzeit APH GE 17

Gelsenkirchen - Kurs startet planmäßig, noch freie Plätze

03.08.2012 Vollzeit APH GE 18

Gelsenkirchen

08.10.2012 Vollzeit APH OR 10

Ortenberg

05.11.2012 Vollzeit APH GE 19

Gelsenkirchen

16.11.2012 Vollzeit APH BR 6

Brühl

Womit beschäftigen sich Altenpflegehelfer-innen und Altenpflegehelfer?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie

hier (Berufenet der Bundesagentur für Arbeit)
hier (Berufeuniversum der Bundesagentur für Arbeit)

Welchen
Umfang hat die Ausbildung?
Wann, wo und wie muss ich mich bewerben?

12 Monate (Vollzeit)
bis zu 2 Jahren (Teilzeit) in Nordrhein-Westfalen
bis zu 3 Jahren (Teilzeit) in Hessen

Bitte bewerben Sie sich frühestmöglich! Reichen Sie zusammen mit dem Anschreiben einen tabellarischen Lebenslauf mit Passfoto, eine beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusses und eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises ein. Unsere Anschriften finden Sie hier (NRW) bzw. hier (Hessen). Bewerben Sie sich auch frühestmöglich bei Ausbildungsträgern (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen)! Die Kooperationspartner für unsere hessischen Altenpflegeschulen erfragen Sie bitte vor Ort.

Auf welche Rechtsgrundlagen bezieht sich die Ausbildung?

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 24.11.2000 in Nordrhein-Westfalen:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung vom 23.08.2006 in Hessen:
Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und zur Ausführung des Altenpflegegesetzes vom 05.07.2007
Hessische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Altenpflegeberufen vom 14.04.1998
Das (Bundes-)Berufsgesetz finden Sie hier
Die nordrhein-westfälische Ausbildungs- und Prüfungsordnung finden Sie hier
Das hessische Berufsgesetz finden Sie hier
Die hessische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie hier
Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie: für Nordrhein-Westfalen: hier
für Hessen:
hier

Wer beaufsichtigt die Ausbildung?

die zuständige Bezirksregierung
bzw. das zuständige Regierungspräsidium

Zugangs-
voraussetzungen

Hauptschulabschluss
und
gesundheitliche Eignung

Wo findet die Ausbildung statt?

in Nordrhein-Westfalen an unserem staatl. anerk. Fachseminar für Altenpflege in Gelsenkirchen sowie an unserem staatl. anerk. Fachseminar für Altenpflege in Zülpich (Unterrichtsstätte Brühl) und in externen Praktikumseinrichtungen

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Während der 1-jährigen Ausbildung kann aber keine Ausbildungs-vergütung gezahlt werden.

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen können im Anschluss den Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. staatlich anerkannter Altenpfleger erreichen. Sofern Sie die staatliche Prüfung in der Altenpflegehilfe mindestens mit gut bzw. befriedigend bestehen, kann die anschließende Fachkraft-ausbildung um 1 auf 2 bzw. um 1/2 auf 2 1/2 Ausbildungsjahre verkürzt werden.

in Hessen an unserer staatl. anerk. Altenpflegeschule in Ortenberg und in externen Praktikumseinrichtungen

Die Ausbildung ist schuldgeldfrei; Sie erhalten von Ihrem Ausbildungsträger (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) eine Ausbildungsvergütung.

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen können im Anschluss nach weiteren zwei Ausbildungsjahren den Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Altenpfleger erreichen.

Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer kann durch Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihren Grundsicherungsträger gefördert werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von dort einen Bildungsgutschein, den Sie bei uns einlösen können.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

700 (in Hessen) bzw. 750 (in Nordrhein-Westfalen) theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden an der Altenpflegeschule in den durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Unterrichtsfächern
900 praktische Ausbildungsstunden in geeigneten Einrichtungen und Diensten
der Altenpflege
staatliche Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde, staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium)

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