Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

   
  Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelferin - Altenpflegehelfer
Neue Kurse
NRW
Hessen
06.10.2010 Vollzeit APH ORT 8

Ortenberg - beginnt planmäßig, noch Plätze frei

03.11.2010 Vollzeit APH GE 13

Gelsenkirchen - beginnt planmäßig, noch Plätze frei

03.03.2011 Vollzeit APH GE 14

Gelsenkirchen

03.08.2011 Vollzeit APH GE 15 Gelsenkirchen
01.09.2011 Vollzeit APH BRÜ 5 Brühl

Womit beschäftigen sich Altenpflegehelfer-innen und Altenpflegehelfer?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie

hier (Berufenet der Bundesagentur für Arbeit)
hier (Berufeuniversum der Bundesagentur für Arbeit)

Welchen Umfang hat die Ausbildung?

12 Monate (Vollzeit)
bis zu 2 Jahren (Teilzeit) in Nordrhein-Westfalen
bis zu 3 Jahren (Teilzeit) in Hessen

Auf welche Rechtsgrundlagen bezieht sich die Ausbildung?

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 24.11.2000 in Nordrhein-Westfalen:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung vom 23.08.2006 in Hessen:
Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und zur Ausführung des Altenpflegegesetzes vom 05.07.2007
Hessische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Altenpflegeberufen vom 14.04.1998
Das (Bundes-)Berufsgesetz finden Sie hier
Die nordrhein-westfälische Ausbildungs- und Prüfungsordnung finden Sie hier
Das hessische Berufsgesetz finden Sie hier
Die hessische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie hier
Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie: für Nordrhein-Westfalen: hier
für Hessen:
hier

Wer beaufsichtigt die Ausbildung?

die zuständige Bezirksregierung
bzw. das zuständige Regierungspräsidium

Zugangs-
voraussetzungen

Hauptschulabschluss
und
gesundheitliche Eignung

Wo findet die Ausbildung statt?

in Nordrhein-Westfalen an unserem staatl. anerk. Fachseminar für Altenpflege in Gelsenkirchen sowie an unserem staatl. anerk. Fachseminar für Altenpflege in Zülpich (Unterrichtsstätte Brühl).

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Während der 1-jährigen Ausbildung kann aber keine Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen (die staatliche Prüfung in der Altenpflegehilfe muss mindestens mit gut bzw. befriedigend bestanden worden sein) können im Anschluss nach weiteren zwei bzw. 2 1/2 Ausbildungsjahren den Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Altenpfleger erreichen. Während dieser zwei bzw. 2 1/2 Ausbildungsjahre wird von einer Pflegeeinrichtung eine Ausbildungsvergütung gewährt.

In Hessen an unserer staatl. anerk. Altenpflegeschule in Ortenberg

Die Ausbildung ist schuldgeldfrei; Sie erhalten von einer Pflegeeinrichtung eine Ausbildungsvergütung.

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen können im Anschluss nach weiteren zwei Ausbildungsjahren den Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Altenpfleger erreichen.
Während dieser zwei Ausbildungsjahre wird von einer Pflegeeinrichtung eine Ausbildungsvergütung gewährt.

Die Ausbildung kann auch durch Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihre SGB II-ARGE gefördert werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von dort einen Bildungsgutschein, den Sie bei uns einlösen können.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

700 (in Hessen) bzw. 750 (in Nordrhein-Westfalen) theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden an der Altenpflegeschule in den durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Unterrichtsfächern
900 praktische Ausbildungsstunden in geeigneten Einrichtungen und Diensten
der Altenpflege
staatliche Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde, staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium)

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