|

|

|
|
Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk gGmbH
|
Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
|
| |
|
| |
Staatlich geprüfte/r Altenpflegerin - Altenpfleger |
|
Neue Kurse
NRW
Hessen
|
07.05.2012 |
Vollzeit |
AP GE 49 |
Gelsenkirchen
|
| 04.09.2012 |
Vollzeit |
AP GE 50 |
Gelsenkirchen
|
| 04.09.2012 |
Vollzeit |
AP ZÜ 18 |
Zülpich
|
| 08.10.2012 |
Vollzeit |
AP WE 18 |
Wetzlar
|
| 02.11.2012 |
Vollzeit |
AP OR 23 |
Ortenberg
|
| 06.11.2012 |
Vollzeit |
AP BR 4 |
Brühl
|
|
Womit
beschäftigen sich Altenpflegerinnen und Altenpfleger?
|
Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie
|
|
Welchen
Umfang hat die
Ausbildung? Wann, wo und wie muss ich mich bewerben?
|
drei Jahre (Vollzeit) bis zu 5 Jahren
(Teilzeit)
Bitte bewerben Sie sich frühestmöglich! Reichen Sie zusammen mit dem Anschreiben einen tabellarischen Lebenslauf mit Passfoto, eine beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusses und eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises ein. Unsere Anschriften finden Sie hier (NRW) bzw. hier (Hessen). Bewerben Sie sich auch frühestmöglich bei Ausbildungsträgern (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen)! Unsere Kooperationspartner
(Fachseminar Gelsenkirchen) finden Sie hier. Die Kooperationspartner für unser Fachseminar Zülpich und unsere hessischen Altenpflegeschulen erfragen Sie bitte vor Ort.
|
Auf welche
Rechtsgrundlage bezieht sich die Ausbildung? |
|
|
Wer beaufsichtigt die
Ausbildung?
|
die zuständige Bezirksregierung bzw. das
zuständige Regierungspräsidium
|
|
Zugangs-
voraussetzungen
|
abgeschlossene zumindest 10-jährige allgemeine Schulbildung oder Hauptschulabschluss
und staatliche Anerkennung als Altenpflegehelfer/in oder
Krankenpflegehelfer/in oder
andere abgeschlossene, zumindest 2-jährige Berufsausbildung
|
|
Wo findet die Ausbildung
statt?
|
bei Ihrem Ausbildungsträger, in externen Praktikumseinrichtungen und an einem unserer staatl. anerk. Fachseminare für
Altenpflege in Nordrhein-Westfalen bzw. an einer unserer staatl. anerk. Altenpflegeschulen in Hessen
|
|
Welche Kosten kommen auf Sie
zu?
|
Für Auszubildende ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. den Grundsicherungsträger:
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen finanzieren den schulischen Ausbildungsteil; die Ausbildung ist also schulgeldfrei. Sie
erhalten vom Ausbildungsträger (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) eine angemessene
Ausbildungsvergütung. Wir statten Sie leihweise mit einigen von uns empfohlenen Lehrbüchern
aus; die restlichen Lehrbücher
im Wert von ca. 50,00 Euro sollen selbst beschafft werden. Für die Ausstattung
mit Skripten und Kopien wird ein Kopiengeld von pauschal 15,00 Euro pro
Ausbildungsjahr erhoben.
Für Auszubildende mit Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. den Grundsicherungsträger (Umschülerinnen und Umschüler):
Die Ausbildung kann durch Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihren Grundsicherungsträger gefördert werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen, erhalten Sie von dort einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns
einlösen können. Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhaber sind von den Eigenleistungen für Lehrbücher und Kopien/Skipten befreit. Ihr Bildungsgutschein umfasst lediglich 2 von 3 Ausbildungsjahren. Im dritten Ausbildungsjahr finanziert das Land den schulischen Ausbildungsteil; Sie erhalten vom Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung.
|
|
Wie ist die Ausbildung
aufgebaut?
|
2.100 theoretische und praktische Unterrichtsstunden
an der Altenpflegeschule in den durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
vorgegebenen Unterrichtsfächern 2.500 berufspraktische Einsatzstunden in
geeigneten Einrichtungen und Diensten der Altenpflege (davon mindestens 2.000
Stunden in vollstationären bzw. ambulanten Pflegeeinrichtungen)
staatliche
Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde, staatliche Anerkennung durch
die zuständige Behörde (Bezirksregierung bzw.
Regierungspräsidium)
|
|
|
|