Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

   
  Staatlich geprüfte/r Altenpflegerin - Altenpfleger

Neue Kurse
NRW
Hessen

*)
auf 2 Jahre verkürzt, nur für staatl. anerk. Kranken- und Altenpflegehelfer/-innen sowie Familienpfleger/innen

08.09.2010 Vollzeit AP ZÜ 16

Zülpich - beginnt planmäßig, noch Plätze frei

04.10.2010 Vollzeit AP ASS 16

Aßlar - beginnt planmäßig, noch Plätze frei

08.11.2010 Vollzeit AP ORT 21

Ortenberg - beginnt planmäßig, noch Plätze frei

01.04.2011 Vollzeit AP GE 44* Gelsenkirchen
01.09.2011 Vollzeit AP GE 45 Gelsenkirchen
01.09.2011 Vollzeit AP ZÜ 17 Zülpich
01.09.2011 Vollzeit AP BRÜ 3 Brühl
06.10.2011 Vollzeit AP WE 17 Wetzlar (früher Asslar)
03.11.2011 Vollzeit AP ORT 22 Ortenberg
       

Womit
beschäftigen sich Altenpflegerinnen und Altenpfleger?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie

hier (Berufenet der Bundesagentur für Arbeit)
hier (Berufeuniversum der Bundesagentur für Arbeit)
hier (Berufe-TV der Bundesagentur für Arbeit)
hier (ein neues Infoportal: beroobi)
hier (HERZWERKER - ein neues Infoportal des Bündnisses für Ausbildung und Fachkräfte-
     nachwuchs in der Altenpflege in Bayern)

Welchen
Umfang hat die Ausbildung?

drei Jahre (Vollzeit)
bis zu 5 Jahren (Teilzeit)

Auf welche
Rechtsgrundlage bezieht sich die Ausbildung?

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 24.11.2000
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers vom 26.11.2002
Das Berufsgesetz finden Sie hier
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie hier

 

Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie:
für Nordrhein-Westfalen: hier
 für Hessen: hier

Wer beaufsichtigt die Ausbildung?

die zuständige Bezirksregierung
bzw. das zuständige Regierungspräsidium

Zugangs-
voraussetzungen

abgeschlossene zumindest 10-jährige allgemeine Schulbildung oder
Hauptschulabschluss und
staatliche Anerkennung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder
andere abgeschlossene, zumindest 2-jährige Berufsausbildung

Wo findet die Ausbildung statt?

an einem unserer staatl. anerk. Fachseminare für Altenpflege in Nordrhein-Westfalen

bzw. an einer unserer staatl. anerk. Altenpflegeschulen in Hessen

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Das Schulgeld wird vom Land an den Schulträger bezahlt; die Ausbildung ist also schulgeldfrei.
Die Schüler/innen erhalten von den Trägern der praktischen Ausbildung angemessene Ausbildungsvergütungen.
Die Ausbildung kann auch durch Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihren Träger der Grundsicherung gefördert werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von dort einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns einlösen können.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

2.100 theoretische und praktische Unterrichtsstunden an der Altenpflegeschule in den durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Unterrichtsfächern
2.500 berufspraktische Einsatzstunden in geeigneten Einrichtungen und Diensten der Altenpflege (davon mindestens 2.000 Stunden in vollstationären bzw. ambulanten Pflegeeinrichtungen)
staatliche Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde, staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium)

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