Schulungszentrum GmbH
Bildungswerk
gGmbH

Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen

   
  Staatlich geprüfte/r Altenpflegerin - Altenpfleger

Neue Kurse
NRW
Hessen

07.05.2012 Vollzeit AP GE 49

Gelsenkirchen

04.09.2012 Vollzeit AP GE 50

Gelsenkirchen

04.09.2012 Vollzeit AP ZÜ 18

Zülpich

08.10.2012 Vollzeit AP WE 18

Wetzlar

02.11.2012 Vollzeit AP OR 23

Ortenberg

06.11.2012 Vollzeit AP BR 4

Brühl

Womit
beschäftigen sich Altenpflegerinnen und Altenpfleger?

Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie

hier (Berufenet der Bundesagentur für Arbeit)
hier (Berufeuniversum der Bundesagentur für Arbeit)
hier (Berufe-TV der Bundesagentur für Arbeit)
hier (ein neues Infoportal: beroobi)

hier (HERZWERKER - die aktuelle bayerische Imagekampagne)
hier (Youjob-Altenpflege - die aktuelle hessische Imagekampagne)
hier (Typen gesucht - die aktuelle niedersächsische Imagekampagne)
hier (Zeig Deine Pflegestärken - die aktuelle schleswig-holsteinische Imagekampagne)

Welchen
Umfang hat die Ausbildung?
Wann, wo und wie muss ich mich bewerben?

drei Jahre (Vollzeit)
bis zu 5 Jahren (Teilzeit)

Bitte bewerben Sie sich frühestmöglich! Reichen Sie zusammen mit dem Anschreiben einen tabellarischen Lebenslauf mit Passfoto, eine beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusses und eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises ein. Unsere Anschriften finden Sie hier (NRW) bzw. hier (Hessen). Bewerben Sie sich auch frühestmöglich bei Ausbildungsträgern (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen)! Unsere Kooperationspartner (Fachseminar Gelsenkirchen) finden Sie hier. Die Kooperationspartner für unser Fachseminar Zülpich und unsere hessischen Altenpflegeschulen erfragen Sie bitte vor Ort.

Auf welche
Rechtsgrundlage bezieht sich die Ausbildung?

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 24.11.2000
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers vom 26.11.2002
Das Berufsgesetz finden Sie hier
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie hier

Weitere Materialien zur Ausbildung (z. B. Rahmenlehrpläne, Richtlinien zum Prüfungsverfahren) finden Sie:
für Nordrhein-Westfalen: hier
 für Hessen: hier

Wer beaufsichtigt die Ausbildung?

die zuständige Bezirksregierung
bzw. das zuständige Regierungspräsidium

Zugangs-
voraussetzungen

abgeschlossene zumindest 10-jährige allgemeine Schulbildung oder
Hauptschulabschluss und
staatliche Anerkennung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder
andere abgeschlossene, zumindest 2-jährige Berufsausbildung

Wo findet die Ausbildung statt?

bei Ihrem Ausbildungsträger, in externen Praktikumseinrichtungen und an einem unserer staatl. anerk. Fachseminare für Altenpflege in Nordrhein-Westfalen bzw. an einer unserer staatl. anerk. Altenpflegeschulen in Hessen

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Für Auszubildende ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. den Grundsicherungsträger:

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen finanzieren den schulischen Ausbildungsteil; die Ausbildung ist also schulgeldfrei.
Sie erhalten vom Ausbildungsträger (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Wir statten Sie leihweise mit einigen von uns empfohlenen Lehrbüchern aus;  die restlichen Lehrbücher im Wert von ca. 50,00 Euro sollen selbst beschafft werden. Für die Ausstattung mit Skripten und Kopien wird ein Kopiengeld von pauschal 15,00 Euro pro Ausbildungsjahr erhoben.

Für Auszubildende mit Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. den Grundsicherungsträger (Umschülerinnen und Umschüler):

Die Ausbildung kann durch Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihren Grundsicherungsträger gefördert werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie von dort einen "Bildungsgutschein", den Sie bei uns einlösen können. Bildungsgutscheininhaberinnen und -inhaber sind von den Eigenleistungen für Lehrbücher und Kopien/Skipten befreit.
Ihr Bildungsgutschein umfasst lediglich 2 von 3 Ausbildungsjahren. Im dritten Ausbildungsjahr finanziert das Land den schulischen Ausbildungsteil; Sie erhalten vom Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

2.100 theoretische und praktische Unterrichtsstunden an der Altenpflegeschule in den durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegebenen Unterrichtsfächern
2.500 berufspraktische Einsatzstunden in geeigneten Einrichtungen und Diensten der Altenpflege (davon mindestens 2.000 Stunden in vollstationären bzw. ambulanten Pflegeeinrichtungen)
staatliche Prüfung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde, staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung bzw. Regierungspräsidium)

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